Baumängel & Bauschäden, Gutachten bei Schäden an Gebäuden
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Baumängeln und Bauschäden. Als bautechnische Fehler (Baumängel) werden Zustände an Bauten bezeichnet, die das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft einer Werkleistung oder ein Fehler beinhaltet, der den Wert oder die Tauglichkeit einer Werkleistung zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt, verändert oder mindert. Infolge von Baumängeln treten in der Regel dann ein oder mehrere Schadensereignisse auf, der Bauschaden bzw. die Bauschäden.
Bei einem Baumangel hat der Auftraggeber vorrangig Anspruch auf Mängelbeseitigung. Dem Auftragnehmer muss die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben werden. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung bei Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit verweigern. In diesem Fall steht dem Auftraggeber eine Minderung zu. Nur wenn der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert, kann der Auftraggeber die Mangelbeseitigung im Rahmen der Ersatzvornahme selbst durchführen oder durchführen lassen. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nicht zulässig, wenn eine Eigenschaft zugesichert war oder eine grobe Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vorlag. Als Bauschäden werden Ergebnisse an Bauten bzw. deren Teilen bezeichnet, die eine Veränderung der üblichen Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon darstellen, dadurch den Wert oder die Nutzbarkeit im Vergleich zu einer gewöhnlichen Beschaffenheit herabmindern oder aufheben und damit qualitativ und wirtschaftlich nachteilige Folgen haben. Der Bauschaden ist also immer die Folge eines Baumangels.
Bewertung von Bauschäden
Bauschadenbewerter werden immer dann gerufen, wenn Schäden an Gebäuden Festgehalten und deren Auswirkungen auf deren technischen und wirtschaftlichen Wert einer Immobilie ermittelt werden müssen. Ob durch Witterungseinflüsse, wie z.B. Sturm, Hagel und Überschwemmungen, durch Pfusch am Bau, Schädlingsbefall und Schimmelbefall, oder ästhetische Mängel.